Amt Bau- und Liegenschaften

es soll Holz sein

Es war von Anfang an klar für mich, dass ich nur ein Holzhaus bauen will. Jedoch habe ich in der Zwischenzeit festgestellt, dass Holzhaus nicht gleich Holzhaus ist.

Bei der Entscheidung für das Grundstück habe ich natürlich zuerst einmal die Maklerin gefragt, ob ich hier ein Holzhaus bauen darf. Jeder kann sich gut vorstellen welche Antwort da kam – JA! Ob das wirklich so ist, war der Frau wahrscheinlich nicht so wichtig, Sie wollte ja das Grundstück verkaufen. Daran ist ja auch nichts Verwerfliches und es liegt in meiner Verantwortung dies vor Kauf auch abzusichern.

Ich habe mich da aber auch etwas naiv verhalten. In der Nachbarschaft stehen schon zwei Häuser mit Holzfassade und somit war ich davon überzeugt, die Antwort der Maklerin würde auch stimmen.

ZeitungsartikelEin Anruf beim Amt in Neuburg (Frau Mertins Bau und Liegenschaften) am 03.09.2013 führte zu weiteren intensiven Kontakt mit dem Amt, diversen Mails und schließlich zum Einreichen einer Entscheidungsvorlage beim Amt, welche dann in der Gemeinde besprochen und entschieden wurde (Gemeindesitzung vom 29.07.2014) –  JA, ich darf ein Haus mit Holzfassade bauen und damit vom B-Plan abweichen.

Den aktuellen B-Plan kam man direkt hier als PDF downloaden.

Leider war das jedoch nicht das ENDE – es folgt ein zweiter Teil!