Abweichung B-Plan

B-Plan Abweichung

Es war ja nun von Anfang an klar, dass es zumindest eine Abweichung vom B-Plan geben muss – bzgl. der Hausfassade. Da aber die Zusage vom Amt Neuburg und auch die Zustimmung von der Gemeinde nicht ausreichten, musste ich noch einen Antrag beim FD Bauordnung und Planung Grevesmühlen stellen.

Diesen Antrag (Antrag auf Vorbescheid nach § 75 LBauO m-V) habe ich dann im Rahmen der Bauvoranfrage über den Architekten Herrn Gerhardt am 12. November 2014 gestellt. Nach kurzer telefonischer Absprache mit der Sachbearbeiterin und Richtigstellung – es handelt sich hier um einen Abweichungsantrag.

Also wurde die Bauvoranfrage als Abweichungsantrag umgewandelt, so konnte ein Abweichungsbescheid ausgestellt werden und im Anschluß kann ich dann eine Anzeige gem. § 62 LBauO für das Wohnhaus stellen. Einen gesonderten Bauantrag benötige ich demnach nicht. Für diesen Abweichungsbescheid wurden dann 200 € fällig und nun hat dieser eine Gültigkeit von 3 Jahren – kann noch einmal um 1 Jahr verlängert werden, sollte ich also bis 2017 doch nicht bauen.

Was für ein langer Weg: August 2013 Aussage von der Maklerin, ja ein Holzhaus kann auf dem Grundstück gebaut werden, über den Kontakt bei Amt in Neuburg, der Zustimmung der Gemeinde bis zum Abweichungsbescheid mit Datum 15.12.2014.