Genehmigungen

Grundbuchauszug ist da!

Da ich ja massiv Opfer des Poststreiks war, hatte ich vergebens auf die Eintragung der Grundschuld über 175.000 € in mein Grundbuch für die ING DiBa gewartet – oder besser gesagt, dass ich die Eintragung auch mit einem Grundbuchauszug der ING DiBa anzeigen konnte.

Das ist jetzt aber vorbei – gestern kam der Grundbuchauszug – und was soll ich sagen, seit dem 18.05.2015 war die Grundschuld schon eingetragen – gestern hatten wir den 03.07.2015 – sau schnell! Aber gut, jetzt steht der Darlehensauszahlung nichts mehr im Wege – mir gingen schon langsam die Witze und Lieder an der Straßenecke aus ;-).

Grundschuld

Baugenehmigung ist da!

Seit gestern Abend (25. Juni) kurz vor 18 Uhr liegt nun die Baugenehmigung vor. Frau Schimming vom FD Bauordnung und Planung Grevesmühlen, hat mir die Baugenehmigung sehr schnell fertiggestellt, nachdem ich diese Woche nach dem aktuellen Stand angefragt hatte. Nun wird es also wirklich ernst 😉 und jetzt können auch die konkreten zeitlichen Planungen in Angriff genommen werden.

Heute habe ich dann gleich die erste große Rate an Blockhaus4you (30.000 €) überwiesen und bis Anfang der nächsten Woche werden die Produktionszeichnungen fertiggestellt – so das mein Haus in Produktion gehen kann. Es wird also jetzt immer wahrscheinlicher, dass wir den Termin für den Start des Aufbaus des Hauses zum 31.08. halten können. Das Richtmeister Team Heinz habe ich heute auch informiert.

Übrigens bekommt mein Haus einen Namen: MORITZ!

Jetzt brauche ich aber ganz dringend Geld von der ING DiBa – denn aktuell bin ich blank! Dafür muss jetzt ganz schnell die Grundschuld für die ING DiBa in meinem Grundbuch eingetragen werden – Montag werde ich mit dem Notar Höfer in Wismar sprechen, ggf. muss Er eine Bestätigung für die Bank ausstellen – leider kostet das was – aber es hilft ja nichts. Es ist einfach nicht zu verstehen, warum das so lange mit der Eintragung dauert, denn die Eintragung habe ich bereits vor über 6 Wochen, am 12. Mai bei Notar Höfer beantragt.

Unterlagen sind auf dem Weg

So, nun war es heute endlich soweit und ich konnte am Nachmittag die gesammelten Baugenehmigungsunterlagen inklusive des Lage- und Höhenplanes zur Post bringen. Natürlich habe ich es per Express Versand an das Amt in Neuburg auf den Weg gebracht. Die 11,90 € waren es mir Wert, dass die Unterlagen dann auch pünktlich zum 30.04.2015 beim Amt sind – damit ist es also realistisch das ich Anfang August die Baugenehmigung bekomme und somit auch im August noch die Bodenplatte erstellen lassen kann. Damit könnte es doch wirklich klappen mit dem Start des Aufbaus des Hauses am 31.08.2015.

Gut, warten wir es ab, wir werden es ja erleben.

Hauslage

Architektenzeichnungen

zugestellt

die ersten Beauftragungen

Nachdem nun ja die Finanzierung mit der ING DiBa steht, ging es nun gleich mit weiteren Beauftragungen weiter – denn nun ist Eile geboten. Mein aktueller Zeitplan sieht ja so aus, dass ich ab dem 31.08.2015 das Haus in Richtmeister Montage in 3 – 4 Wochen Außendicht errichten möchte.

Jetzt hoffe ich ich schaffe es die Baugenehmigungsunterlagen bis Ende April 2015 in dreifacher Ausfertigung an das Amt Neuburg (Frau Mertins zu geben). Durch die Abweichung bzgl. der Holzfassade/Holzhaus, muss nun doch ein ganz normaler Bauantrag gestellt werden und die Genehmigung kann bis zu 3 Monate dauern. Nur wenn ich also die Genehmigung bis Ende Juli/Anfang August habe, kann mein aktueller Zeitplan noch eingehalten werden.

Es geht sicher in der Art weiter – ich bin gespannt!

B-Plan Abweichung

Es war ja nun von Anfang an klar, dass es zumindest eine Abweichung vom B-Plan geben muss – bzgl. der Hausfassade. Da aber die Zusage vom Amt Neuburg und auch die Zustimmung von der Gemeinde nicht ausreichten, musste ich noch einen Antrag beim FD Bauordnung und Planung Grevesmühlen stellen.

Diesen Antrag (Antrag auf Vorbescheid nach § 75 LBauO m-V) habe ich dann im Rahmen der Bauvoranfrage über den Architekten Herrn Gerhardt am 12. November 2014 gestellt. Nach kurzer telefonischer Absprache mit der Sachbearbeiterin und Richtigstellung – es handelt sich hier um einen Abweichungsantrag.

Also wurde die Bauvoranfrage als Abweichungsantrag umgewandelt, so konnte ein Abweichungsbescheid ausgestellt werden und im Anschluß kann ich dann eine Anzeige gem. § 62 LBauO für das Wohnhaus stellen. Einen gesonderten Bauantrag benötige ich demnach nicht. Für diesen Abweichungsbescheid wurden dann 200 € fällig und nun hat dieser eine Gültigkeit von 3 Jahren – kann noch einmal um 1 Jahr verlängert werden, sollte ich also bis 2017 doch nicht bauen.

Was für ein langer Weg: August 2013 Aussage von der Maklerin, ja ein Holzhaus kann auf dem Grundstück gebaut werden, über den Kontakt bei Amt in Neuburg, der Zustimmung der Gemeinde bis zum Abweichungsbescheid mit Datum 15.12.2014.